Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
KASEL Visualisierungen ist ein Bereich von KASEL Innenarchitekten Leipzig (nachfolgend KASEL  Visualisierungen genannt) Mittelstraße 56, 04463 Großpösna für 3D-Renderings und 3D-Gestaltungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KASEL Visualisierungen bilden die Grundlage für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen KASEL Visualisierungen und deren Auftraggebern und Lieferanten. Mit Annahme des Angebotes gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen oder Aufhebungen der Bedingungen gelten nur dann, wenn KASEL Visualisierungen hierzu schriftlich zugestimmt hat.

2. Angebot, Auftragsannahme, Auftragsabwicklung und Leistungsumfang
Sämtliche Angebote von KASEL Visualisierungen sind freibleibend und unverbindlich. Werden Aufträge an KASEL Visualisierungen gerichtet, sind nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von KASEL Visualisierungen verbindlich. Sowohl mündliche Nebenvereinbarungen, als auch Zusagen sind ohne schriftliche Bestätigung nichtig. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem zugrundeliegenden Angebot oder Vertrag mitsamt Anlagen. Die Ausarbeitung konstruktiver Detaillösungen, sowie die Prüfung der technischen Machbarkeit und Umsetzbarkeit eines Gewerkes sind nicht Bestandteil des vertraglichen Leistungsumfangs von KASEL Visualisierungen.


3. Fertigstellungs- und Liefertermine, Teilleistungen und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Solang Fertigungs- und Liefertermine nicht ausdrücklich schriftlich von KASEL Visualisierungen bestätigt wurden, sind diese unverbindlich. Schriftliche Fertigungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, solang der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht, wie die Zuarbeit von, für die Leistung erforderliche, Informationen, nachkommt. Kommt es diesbezüglich zu Verzögerungen, verlängern sich die vereinbarten Termine um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Arbeiten. Mitwirkungshandlungen, wie die Verfügungstellung von erforderlichen, technischen Informationen, nimmt der Auftraggeber auf eigene Kosten vor.

4. Leistungserfüllung und Abnahme

Mit der Übergabe an den Auftraggeber gilt die vereinbarte Leistung als erfüllt. Die Übergabe erfolgt in der Form, in der sie vereinbart wurde.

5. Urheber- und Nutzungsrecht
Alle digital oder in Druckform erstellten Arbeiten und Leistungen von KASEL Visualisierungen unterliegen, auch wenn im Einzelfall die erforderlichen Schutzvoraussetzungen nicht gegeben sind, dem Urheberrechtsgesetz. Sämtliche Arbeiten dürfen weder im Original, noch in der Reproduktion verändert werden, wenn keine schriftliche Genehmigung von KASEL Visualisierungen vorliegt. KASEL Visualisierungen überträgt dem Auftraggeber das für den vom Auftraggeber im Angebot vereinbarten Verwendungszweck erforderliche Nutzungsrecht. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne Einwilligung von KASEL Visualisierungen nicht zulässig. Die Nutzungsrechte gehen erst an den Auftraggeber über, wenn die Vergütung in voller Höhe gezahlt wurde.

6. Vergütung und Fälligkeit
Die Vergütung für die erbrachte Leistung richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien (Angebot, Auftragsbestätigung) und ist fällig, sobald die Leistung, wie im Angebot oder Vertrag festgelegt, übergeben wurde. Werden Teilleistungen erbracht, werden diese mit einer der erbrachten Teilleistung entsprechenden Höhe teilvergütet. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist KASEL Visualisierungen berechtigt, Mahnkosten in Rechnung zu stellen und Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Im Verzugsfalle ist KASEL Visualisierungen berechtigt, jede weitere Leistung einzustellen.

7. Eigentumsvorbehalt
Wie, obenstehend in 5. Urheber- und Nutzungsrecht vermerkt, unterliegen alle erbrachten Leistungen von KASEL Visualisierungen dem Urheberrechtsgesetz. Dem Auftraggeber werden Nutzungsrechte, aber keine Eigentumsrechte übertragen. Zur Herausgabe von 3D-Modelldaten ist KASEL Visualisierungen nicht verpflichtet, wenn dazu keine schriftliche Vereinbarung besteht. KASEL Visualisierungen ist jederzeit berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zur Eigenwerbung zu nutzen.

8. Haftung, Gewährleitung und Vorlagen
KASEL Visualisierungen haftet nicht für Erfüllungsgehilfen. Die nachfolgenden Regelungen gelten gleichfalls zugunsten von Erfüllungsgehilfen von KASEL Visualisierungen. KASEL Visualisierungen verpflichtet sich bei der Ausführung der Leistungen zu größtmöglicher Sorgfalt. KASEL Visualisierungen haftet im Falle von im Original überlassenen Unterlagen oder Vorlagen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über die vereinbarte Vergütung hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. KASEL Visualisierungen haftet nur bei eigenem Verschulden, für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Für die vom Auftraggeber überlassenen oder übermittelten Unterlagen oder deren Inhalte verpflichtet sich der Auftraggeber, nur Unterlagen zu übermitteln, zu deren Weitergabe er berechtigt ist und die Dritte nicht in ihren Rechten verletzen. Hierfür haftet KASEL Visualisierungen nicht. KASEL Visualisierungen ist ebenso nicht verpflichtet, die Weitergabe an Dritte zu überprüfen. Der Auftraggeber ist bei Empfang der Arbeitsergebnisse verpflichtet, diese umgehend vor jeglicher weiteren Nutzung, auf Beanstandungen zu überprüfen. Unterlässt er dies und nutzt die Unterlagen weiter, so ist KASEL Visualisierungen von jeglicher Haftung freigestellt. Das gilt in diesem Fall auch bei Haftungsansprüchen Dritter. Gewährleistungsansprüche erstrecken sich nicht auf subjektive oder gestalterische Auffassungen des Auftraggebers oder die für den Auftraggeber erfolglose Weiternutzung. Beanstandungen technischer Art sind KASEL Visualisierungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Sind die 14 Kalendertage verstreichen, gilt die Leistung als mängelfrei erbracht. KASEL Visualisierungen ist berechtigt, geschuldete Gewährleistungen durch Nachbesserung zu erbringen. Mehrmalige Nachbesserung ist hierbei zulässig. Nachträgliche Änderungswünsche werden nur gegen Mehrkosten durchgeführt.

9. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz von KASEL Visualisierungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragsergänzungen, oder – Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und von allen Vertragsparteien unterzeichnet wurden. Ist, oder wird eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, beeinflusst diese die Geltung der
übrigen Bestimmungen nicht.

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